Fordern Sie jetzt Dokumente für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück online an!

Online Dokumente anfordern

Unser Service bietet Ihnen die Möglichkeit, wichtige Dokumente für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück bequem und einfach online zu beantragen. Sie sparen sich nicht nur den mühsamen Weg zur Post oder zum Amt, sondern auch die lästige Kommunikation mit den verschiedenen Behörden. Alles, was Sie brauchen, ist eine Internetverbindung und Ihr Computer, Laptop oder Smartphone.

Ihre Vorteile

Unser Service umfasst eine gründliche Überprüfung Ihrer Eingaben auf Vollständigkeit, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen vorliegen. Darüber hinaus stellen wir Ihre Anträge für Ihre Unterlagen zusammen und recherchieren bei den verschiedenen zuständigen Stellen, um sicherzustellen, dass Ihre Anträge korrekt und vollständig sind.


Unser Ziel ist es, Ihnen einen schnellen und zuverlässigen Service zu bieten. 

Kontaktlos zur Behörde

Vermeiden Sie den Kontakt mit verschiedenen Behörden, indem Sie unseren Service nutzen.

Auch für Firmenkunden

Unser Service ist auch für Firmenkunden vorteilhaft und bietet viele Vorteile.

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität und wir halten uns vollständig an die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).

Kein Weg zur Post

Wir stellen Ihnen das vollständig ausgefüllte Formular für den Grundbuchauszug zur Verfügung, zusammen mit klaren Anweisungen, wohin es zu versenden ist.

Einfacher Assistent

Unser Hauptanliegen ist es, sicherzustellen, dass Sie das ausgefüllte Formular und alle erforderlichen Informationen erhalten, um den Antragsprozess reibungslos und effizient durchzuführen.

Kein Drucker notwendig

Der Ausgefüllte Antrag, steht Ihnen nach der Bestellung sofort zur Verfügung.

Grundbuchauszug

Im Grundbuchauszug sind sämtliche Eintragungen bezüglich eines Grundstücks aufgeführt. Dazu zählen Informationen zum Grundstück selbst, dem Eigentümer, dem Besitzer der Immobilie sowie etwaige Belastungen und Einschränkungen wie beispielsweise Wegerechte oder Bebauungseinschränkungen. Auch Schulden wie Hypotheken oder Grundpfandrechte werden im Grundbuchauszug erfasst.

Flurkarte

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, benötigen Sie vor allem eine Flurkarte, auch bekannt als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte. Diese Karte zeigt die Grundstücke und Gebäude eines bestimmten Gebiets und ist daher besonders relevant für potenzielle Käufer oder Verkäufer von Immobilien. Die Flurkarte wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 oder in ländlichen Gebieten sogar in 1:2.000 geführt.

Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung regelt die Aufteilung einer Immobilie sowie die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Dies ist beispielsweise bei einem Mehrfamilienhaus relevant, um die Aufteilung von Wohnungen, Kellerabteilen und KFZ-Stellplätzen zu definieren und gemeinschaftlich genutzte Flächen zu bestimmen.

Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis sind alle Baulasten aufgeführt, die auf einem bestimmten Grundstück liegen. Zum Beispiel kann es eine Baulast für die Duldung eines KFZ-Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück geben. Auch wenn zwei Grundstücke baurechtlich als ein Grundstück gelten, kann eine Immobilie auf beiden Grundstücken gebaut werden. Es ist daher wichtig, immer zu prüfen, ob ein Objekt Baulasten hat. Baulasten werden automatisch auf den Käufer eines Grundstücks übertragen.

Altlastenverzeichnis

Die Altlastenauskunft ist ein wichtiges Instrument zur Untersuchung von Grundstücken und gibt Informationen zum Untergrund und zur Bebaubarkeit. Falls für das Grundstück ein Verdacht auf Altlasten besteht, lohnt sich ein Kauf für private Bauherren in der Regel nicht. Die Sanierung ist sehr teuer und schwer kalkulierbar. Es ist daher unbedingt ratsam, dies vor einem Kauf zu prüfen!

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan, auch als B-Plan bezeichnet, wird auf Basis der übergeordneten Flächennutzungspläne der Gemeinde entwickelt und regelt die mögliche Nutzungsart und Bebauung von Grundstücken. Bebauungspläne geben Auskunft darüber, welche Grünflächen freigehalten werden müssen, wie tief ein Grundstück bebaut werden darf und wie viele Geschosse erlaubt sind. Dabei gibt es eine Vielzahl von Regelungen, die in Bebauungsplänen festgelegt werden.

Erschließungsbesch

Eine Erschließungsbescheinigung, auch bekannt als Anliegerbescheinigung, gibt Auskunft darüber, ob das betreffende Grundstück an eine öffentliche Straße und ein Wegenetz sowie an das Versorgungsnetz angeschlossen ist und somit vollständig erschlossen ist.

Häufige Fragen

Zunächst geben Sie über unsere Webseite die erforderlichen Daten zu Ihrer Immobilie bzw. Ihrem Grundstück sowie zu Ihrer Person ein und wählen die gewünschten Auszüge bzw. Dokumente aus. Nachdem Sie die Bestellung abgeschickt haben, werden die notwendigen Anträge erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt. Sobald die Dokumente von der Behörde erstellt wurden, erhalten Sie diese direkt per Post oder in manchen Fällen auch per E-Mail.

Der Erhalt eines Grundbuchauszugs erfordert eine der folgenden Bedingungen:
  • Der Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks.
  • Personen, die im Grundbuch eingetragen sind (einschließlich Gläubiger).
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse gemäß §12 GBO haben.
  • Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person besitzen.
Wenn Sie ein Kaufinteresse haben, müssen Sie gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
Für allgemeine Informationen aus dem Liegenschaftskataster, einschließlich der Flur- oder Katasterkarte, hat jeder Bürger Zugang. Wenn Sie jedoch einen Eigentumsnachweis benötigen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Bei Kaufinteresse müssen Sie gegebenenfalls eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
Um eine Kopie der Teilungserklärung zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Der Eigentümer oder Miteigentümer des Objekts.
  • Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers besitzen.
Allgemeine Informationen aus dem Altlastenkataster sind für jeden Bürger zugänglich.
Für den Zugang zum Baulastenverzeichnis müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Der Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks.
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse gemäß §12 GBO haben.
  • Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person besitzen.
Allgemeine Informationen aus dem Bebauungsplan sind für jeden Bürger zugänglich.
Um eine Erschließungsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Der Eigentümer oder Miteigentümer des Grundstücks.
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse gemäß §12 GBO haben.
  • Personen, die eine Vollmacht einer berechtigten Person besitzen.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 3 und 7 Werktagen. Sie erhalten Ihre Dokumente per Post und in einigen Fällen auch per E-Mail.

Unser Ziel ist es, unseren Service zu einem günstigen Preis anzubieten. Die Kosten variieren je nach Art des gewünschten Dokuments. Mit unserem Online-Service können Sie bequem von zu Hause aus Ihre gewünschten Unterlagen ab 19,90€ inkl. MwSt. und zzgl. der vom Amt erhobenen Gebühren beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Gebührenordnung von den Behörden festgelegt wird und wir darauf keinen Einfluss haben.

Wir stellen Ihnen das vollständig ausgefüllte Formular für den Grundbuchauszug zur Verfügung, zusammen mit klaren Anweisungen, wohin es zu versenden ist. Damit möchten wir sicherstellen, dass Sie den gesamten Prozess ohne Schwierigkeiten bewältigen können. Wir sind uns bewusst, wie wichtig ein Grundbuchauszug sein kann und möchten sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Schritte problemlos durchführen können.